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 Glashütten

 

1. Glashütte

Der Hüttenherr Hans Preu errichtete im Herbst 1714 die erste Glashütte am Nordostufer des Kleinen Arbersees, da das Holz aus dem Arberriegelwald leicht über den See zu transportieren war. Die Hüttenbesitzer und Hüttenarbeiter lebten und arbeiteten Sommer wie Winter am Kleinen Arbersee.

Um besonders in den harten Wintermonaten die Lebensmittellieferung zu sichern, wurde Hans Preu erlaubt, im Hochwald am kleinen Seebach ein Mühl-und Schneidwerk zu errichten.

Nach ein paar Jahren wollte sich der Hüttenherr nicht mehr mit der Glasmacherei abplagen. Aus diesem Grund überließ er dem Lohberger Hüttenmeister Balthasar Frisch die Glashütte, der diese vermutlich im österreichischen Erbfolgekrieg 1742 stillgelegt hat.

 

 

 Glashütte am Nordostufer des Kleinen ArberseeGlashütte am Nordostufer des Kleinen Arbersee

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2. Glashütte

Baron Ignaz von Hafenbrädl begann 1783 nach dem Kauf des gesamten Besitzes vom Lohberger Hüttenmeister Ignaz Frisch, trotz entschiedener Proteste der Mooshüttenbauern, die Glashütte am Kleinen Arbersee wieder aufzubauen. Um den Glashüttenbetrieb sicher zu stellen, musste von Hafenbrädl neben Landtausch 1 Gulden 30 Kreuzer an die Mooshüttenbauern abtreten. Seine Schwester, die Reichsfrau Barbara von Schmauß, erwarb 1787 die Glashütte.

Deren Nachfolger Peter Hafenbrädl hat die Glashütte 1809 stillgelegt.

 

Der Streit um das Fischrecht

Die Fischgewässer waren früher sehr ertragreiche und deshalb sehr begehrte Objekte, um die sich die Bayern und Böhmen bekriegt haben. Ein bayerischer Zeuge sagte 1569 während der bayerisch-böhmischen Grenzstreite um die Eisensteiner Wälder aus, dass sich 1519 die Böhmen erdreisteten, am Kleinen Arbersee zu fischen. Dieser ertappte "Bohemb" wurde von einem bayerischen Untertan "von der Zillen in den See geschossen".

Durch die Abgaben für das Fischrecht konnte errechnet werden, dass im Kleinen Arbersee jährlich ca. 600 Fische, hauptsächlich Forellen und Brachsen, gefangen worden sind.

 

Das Fischen ist auch heute noch strengstens untersagt.

 

Informationen sind entnommen aus: Winkler Ulrich, Zwischen Osser und Arber, s. 117-119, Verlag Orsak oHG Grafenau, 1981

 

 

 

 

 

 

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